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Öffnungszeiten und Elternbeiträge

 

Die Öffnungszeiten unserer Kindertagesstätten.

 

Die Kindertagesstätten sind an Werktagen montags bis freitags von
6.00 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet.

Bei Bedarf können die Öffnungszeiten für einen bestimmten Zeitraum verändert werden.

Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit aus verschiedenen   
Betreuungszeiten zu wählen. Die angebotenen Betreuungszeiten ergeben sich  aus der Gebührensatzung.

Über die  gewählte Betreuungszeit  schließt die Gemeinde Werther mit den Eltern/Erziehungsberechtigten eine  Vereinbarung ab.

Weitere wichtige  Informationen finden Sie in den Kita-Satzungen.
Bitte informieren Sie sich vorab, über die Bedingungen der Kinderbetreuung in unseren Satzungen.

Weidt
Bürgermeister

Die Elternbeiträge

Wir möchten Ihnen hier eine übersichtliche Aufstellung der neukonzipierten Elternbeiträge unserer Kindertagesstätten geben.
Wir haben uns sehr bemüht die Höhe der Elternbeiträge sozial zu gestalten und variable Betreuungszeiten einzubauen.

Damit haben Sie nun die Möglichkeit, die benötigte Betreuungszeit individuell für Ihr Kind zu wählen und diese wird dann auch nur berechnet.

Mit dem §8 (Auszug aus der Gebührensatzung)möchten wir Ihnen weitere Hinweise über die Berechnung der Eltrnbeiträge geben.

Es entbindet natürlich nicht, die Gebührensatzung der Gemeinde Werther zu lesen und danach zu handeln.

§ 8
Höhe des Elternbeitrages


(1)    Die Höhe des Elternbeitrages bemisst sich nach der Altersreihenfolge der   
        Kinder innerhalb  einer Familie, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet 
        haben, nach dem Betreuungsumfang sowie nach dem Alter des zu
        betreuenden  Kindes in der Kindertagesstätte.
        Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare oder Personen, die
        in eheähnlicher Gemeinschaft gem. § 20 SGB XII leben und ihre im selben  
        Haushalt lebenden Kinder. Als Familie gelten auch Pflegefamilien.  

(2)    Die Höhe des Elternbeitrages in EURO pro Monat ergibt sich aus den   
        nachfolgenden Tabellen.


( 3 ) Für das vierte und jedes weitere betreute Kind einer Familie wird für die    
       Betreuung in  einer Kindertagesstätte der Gemeinde Werther kein      
       Elternbeitrag erhoben.

(4)  Wird ein Kind bis zur Schließzeit der Kindertagesstätten nicht abgeholt,
      werden pro angefangene halbe Stunde 5,00 EURO zusätzlich zum  
       Elternbeitrag erhoben.

 

 

  Kinder ab  dritten Lebensjahr bis Schuleintritt
  bis 5 Stunden bis 7 Stunden bis 9 Stunden bis 11 Stunden
  50% 75% 100% 120%
1.Kinder der Familie 65 € 97,50 € 130,00 € 156,00 €
100%        
2.Kinder der Familie 45,50 € 68,25 € 91,00 € 109,20 €
70%        
3.Kinder der Familie 26,00 € 39,00 € 52,00 € 62,40 €
40%        
         
  Kinder im Alter zwischen zwei und drei Jahren 
         
1.Kinder der Familie 70,00 € 105,00 € 140,00 € 168,00 €
100%        
2.Kinder der Familie 49,00 € 73,50 € 98,00 € 117,60 €
70%        
3.Kinder der Familie 28,00 € 42,00 € 56,00 € 67,20 €
40%        
         
  Kinder im Alter zwischen einem und zwei Jahren
         
1.Kinder der Familie 75,00 € 112,50 € 150,00 € 180,00 €
100%        
2.Kinder der Familie 52,50 € 78,50 € 105,00 € 126,00 €
70%        
3.Kinder der Familie 30,00 € 45,00 € 60,00 € 72,00 €
40%        
         
 

Kinder im ersten Lebensjahr

   
         
1.Kinder der Familie 80,00 € 120,00 € 160,00 € 192,00 €
100%        
2.Kinder der Familie 56,00 € 84,00 € 112,00 € 134,40 €
70%        
3.Kinder der Familie 32,00 € 48,00 € 64,00 € 76,80 €

40%