Öffnungszeiten und Elternbeiträge
Die Öffnungszeiten unserer Kindertagesstätten.
Die Kindertagesstätten sind an Werktagen montags bis freitags von
6.00 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet.
Bei Bedarf können die Öffnungszeiten für einen bestimmten Zeitraum verändert werden.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit aus verschiedenen
Betreuungszeiten zu wählen. Die angebotenen Betreuungszeiten ergeben sich aus der Gebührensatzung.
Über die gewählte Betreuungszeit schließt die Gemeinde Werther mit den Eltern/Erziehungsberechtigten eine Vereinbarung ab.
Weitere wichtige Informationen finden Sie in den Kita-Satzungen.
Bitte informieren Sie sich vorab, über die Bedingungen der Kinderbetreuung in unseren Satzungen.
Weidt
Bürgermeister
Die Elternbeiträge
Wir möchten Ihnen hier eine übersichtliche Aufstellung der neukonzipierten Elternbeiträge unserer Kindertagesstätten geben.
Wir haben uns sehr bemüht die Höhe der Elternbeiträge sozial zu gestalten und variable Betreuungszeiten einzubauen.
Damit haben Sie nun die Möglichkeit, die benötigte Betreuungszeit individuell für Ihr Kind zu wählen und diese wird dann auch nur berechnet.
Mit dem §8 (Auszug aus der Gebührensatzung)möchten wir Ihnen weitere Hinweise über die Berechnung der Eltrnbeiträge geben.
Es entbindet natürlich nicht, die Gebührensatzung der Gemeinde Werther zu lesen und danach zu handeln.
(1) Die Höhe des Elternbeitrages bemisst sich nach der Altersreihenfolge der
Kinder innerhalb einer Familie, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, nach dem Betreuungsumfang sowie nach dem Alter des zu
betreuenden Kindes in der Kindertagesstätte.
Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare oder Personen, die
in eheähnlicher Gemeinschaft gem. § 20 SGB XII leben und ihre im selben
Haushalt lebenden Kinder. Als Familie gelten auch Pflegefamilien.
(2) Die Höhe des Elternbeitrages in EURO pro Monat ergibt sich aus den
nachfolgenden Tabellen.
( 3 ) Für das vierte und jedes weitere betreute Kind einer Familie wird für die
Betreuung in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Werther kein
Elternbeitrag erhoben.
(4) Wird ein Kind bis zur Schließzeit der Kindertagesstätten nicht abgeholt,
werden pro angefangene halbe Stunde 5,00 EURO zusätzlich zum
Elternbeitrag erhoben.
| Kinder ab dritten Lebensjahr bis Schuleintritt | ||||
| bis 5 Stunden | bis 7 Stunden | bis 9 Stunden | bis 11 Stunden | |
| 50% | 75% | 100% | 120% | |
| 1.Kinder der Familie | 65 € | 97,50 € | 130,00 € | 156,00 € |
| 100% | ||||
| 2.Kinder der Familie | 45,50 € | 68,25 € | 91,00 € | 109,20 € |
| 70% | ||||
| 3.Kinder der Familie | 26,00 € | 39,00 € | 52,00 € | 62,40 € |
| 40% | ||||
| Kinder im Alter zwischen zwei und drei Jahren | ||||
| 1.Kinder der Familie | 70,00 € | 105,00 € | 140,00 € | 168,00 € |
| 100% | ||||
| 2.Kinder der Familie | 49,00 € | 73,50 € | 98,00 € | 117,60 € |
| 70% | ||||
| 3.Kinder der Familie | 28,00 € | 42,00 € | 56,00 € | 67,20 € |
| 40% | ||||
| Kinder im Alter zwischen einem und zwei Jahren | ||||
| 1.Kinder der Familie | 75,00 € | 112,50 € | 150,00 € | 180,00 € |
| 100% | ||||
| 2.Kinder der Familie | 52,50 € | 78,50 € | 105,00 € | 126,00 € |
| 70% | ||||
| 3.Kinder der Familie | 30,00 € | 45,00 € | 60,00 € | 72,00 € |
| 40% | ||||
|
Kinder im ersten Lebensjahr |
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| 1.Kinder der Familie | 80,00 € | 120,00 € | 160,00 € | 192,00 € |
| 100% | ||||
| 2.Kinder der Familie | 56,00 € | 84,00 € | 112,00 € | 134,40 € |
| 70% | ||||
| 3.Kinder der Familie | 32,00 € | 48,00 € | 64,00 € | 76,80 € |
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40% |
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